Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Allgemeines zum Schutz gegen Kriminalität

Seniorinnen/Senioren sind bevorzugte Opfer von Betrügerinnen/Betrügern bzw. Verbrecherinnen/Verbrechern. Diese nehmen an, dass sie sich in der Regel nicht so leicht gegen gewaltsame Angriffe wehren können wie jüngere Menschen. Besonders Trickbetrügerinnen/Trickbetrüger sehen in älteren Menschen leicht zu täuschende Opfer, da sie diese für vergesslich, ängstlich und unsicher halten. Viele Kriminelle nutzen auch die Einsamkeit älterer Menschen aus, um sich bei ihnen einzuschleichen.

Die Tricks der Täterinnen/Täter sind bei Verbrechen gegen ältere Personen in den meisten Fällen gleich oder zumindest ähnlich. Wenn man darüber Bescheid weiß, wie die Täterinnen/Täter bei solchen Verbrechen meist vorgehen, haben Betrügerinnen/Betrüger meist keine Chance. Mit dem Wissen wird es leicht fallen, betrügerische Absichten zu erkennen und sich entsprechend dagegen zu wehren.

Wer Opfer eines Verbrechens wurde, sollte eine Anzeige machen und unbedingt mit jemandem über das Erlebte sprechen (z.B. mit Verwandten oder anderen Vertrauenspersonen). Man kann sich auch an Beratungsstellen und Vereine für Opferhilfe wenden. Nähere Informationen für Opfer von Verbrechen und Adressen von Beratungsstellen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Thema "Unterstützungen für Verbrechensopfer".

Tipp

Wer ein Wertkarten-Mobiltelefon hat, kann in Notfällen auch einen Notruf tätigen, wenn das Guthaben bereits aufgebraucht ist. Die folgenden Rufnummern funktionieren immer, und zwar auch ohne eingelegte SIM-Karte bzw. bei einem Wertkarten-Mobiltelefon auch bei aufgebrauchtem Guthaben:

  • 112 (allgemeiner Notruf)
  • 122 (Feuerwehr)
  • 133 (Polizei)
  • 144 (Rettung)

Online-Ratgeber und -Rechner

Eigentum schützen (→ BK)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres