Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Babysitter

Sie möchten Ihr Kind noch nicht regelmäßig in eine Betreuungseinrichtung geben, benötigen aber doch zeitweise Betreuung für Ihr Kind? – Dann bietet sich eine Babysitterin/ein Babysitter an. Die Betreuung kann auf diese Weise individuell und in der gewohnten Umgebung des Kindes erfolgen.

Tipp

Achten Sie darauf, dass immer wieder dieselbe Person zum Babysitten kommt und so eine vertraute Beziehung zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden kann.

Benötigen Sie öfters eine Babysitterin/einen Babysitter, so ist auch die Inanspruchnahme eines Leihoma-Dienstes/Leihopa-Dienstes zu erwägen.

Babysitterinnen/Babysitter sind in der Regel als geringfügig Beschäftigte angestellt und können mit Dienstleistungsscheck (DLS) bezahlt werden.

In Österreich können befristete Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten per Dienstleistungsscheck – sofern die Entlohnung bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt – angemeldet, versichert und entlohnt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Dienstleistungsscheck – Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt