Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Organisationen, die für ganz Österreich zuständig sind

Anlaufstellen in akuten Gewaltsituationen

Die im Folgenden erwähnten Telefonnummern sind kostenlos, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr erreichbar. Sie bieten, unabhängig vom jeweiligen Wohnort, Erst- und Krisenberatung. Bei Bedarf verweisen sie an die passende Einrichtung des jeweiligen Bundeslandes weiter.

  • Frauenhelpline gegen Männergewalt
    Telefonnummer: 0800/222 555 (rund um die Uhr gratis aus ganz Österreich erreichbar)
    Diese Helpline wird von einem Team von Expertinnen professionell betreut, das Hilfesuchenden Erst- und Krisenberatung anbietet, sie gezielt an regionale Frauenschutzeinrichtungen und -beratungsstellen weiter vermittelt, über weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie über rechtliche und soziale Fragen informiert und in Akutsituationen für rasche Hilfe sorgt.
  • HelpCh@t
    Jeden Montag stehen von 19 bis 22 Uhr Expertinnen zur Verfügung, die professionelle Hilfe und Rat auch in englischer und türkischer Sprache anbieten.
  • Opfernotruf
    Telefonnummer: 0800/112 112
    Der Opfernotruf gibt von Gewalt Betroffenen kostenlose und anonyme Hilfe durch Psychologinnen/Psychologen und professionell ausgebildete Helferinnen/Helfer. Des Weiteren bietet er rechtliche Beratung und vermittelt an spezialisierte Hilfseinrichtungen.

Weitere Beratungsstellen und Anlaufstellen

  • Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
    Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind Opferschutzeinrichtungen. Sie bieten allen Frauen (und deren Kindern) – die Gewalt in der Familie erleiden – kostenlos psychosoziale Betreuung und rechtliche Beratung an. Auch Opfer von Stalking, unabhängig davon, ob dies durch (ehemalige) Familienangehörige oder durch fremde Personen erfolgt, können sich an die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen wenden. Mittlerweile gibt es in jedem Bundesland ein Gewaltschutzzentrum bzw. eine Interventionsstelle. In einigen Bundesländern existieren auch Regionalstellen. Hier finden Sie die Links, Adressen und Telefonnummern der Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen in Österreich.
  • Frauenhäuser
  • Frauenberatungseinrichtungen
    Die Seite gibt einen Überblick über Frauenberatungseinrichtungen in ganz Österreich, sortiert nach Bundesländern bzw. nach Frauenservicestellen, Notrufen und Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen.
  • Onlineberatung für Frauen
    Die Onlineberatung steht österreichweit und Standort unabhängig Frauen und Mädchen zur Verfügung. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Frauen eine Erstberatung in einem datensicheren Onlinesystem.
  • Weisser Ring
    Kostenlose Rechtsberatung besonders im Zusammenhang mit Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz, Schadenersatz und Opferrechten.
  • Finanzielle Überbrückungshilfen werden vom Bundeskanzleramt, Sektion Familie und Jugend unter bestimmten Voraussetzungen zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation geboten.
  • Österreichische Rechtsanwaltskammern
    "Erste Anwaltliche Auskunft": Kostenlose Erstberatung in den Bundesländern
  • www.gewaltinfo.at
    Auf diesen Seiten finden Sie Organisationen, Vereine und Initiativen, die sich mit Opfern und Tätern oder Täterinnen beschäftigen.
  • Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels IBF
    Ein Team von mehrsprachigen Expertinnen unterstützen Migrantinnen, die zur Ausübung von Prostitution gezwungen werden oder durch Heiratshandel oder Handel mit Hausangestellten nach Österreich gelockt wurden. 
  • Orient Express – Beratung und Notwohnung für von Zwangsheirat betroffene Frauen und Mädchen
    Expertinnen beraten und unterstützen Mädchen und junge Frauen (16 bis 24 Jahre), die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind. Zusätzlich steht bei akuter Gefährdung auch eine Notwohnung zur Verfügung. Jungen Frauen aus ganz Österreich wird eine spezialisierte, geschützte Krisenunterbringung und intensive Betreuung, Beratung und Begleitung angeboten.
  • Frauenberatungsstellen bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen − Frauennotrufe
    Das Angebot richtet sich an Frauen und Mädchen (ab 16 Jahren), die sexualisierte Gewalt erlebt haben, vertraulich und kostenlos.

Weiterführende Links

Links und Adressen von Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen (BKA)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt