Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Allgemeine Hinweise zu Gewalt an Frauen

Etwa 90 Prozent der Gewalttaten an Frauen werden durch ihr unmittelbares soziales Umfeld ausgeführt (Partner, Bekannte, Arbeitskollegen etc.); nur vergleichsweise selten passiert dies durch Unbekannte.

Wissenschaftliche Schätzungen haben ergeben, dass jede fünfte Frau, die in einer Beziehung lebt, von Gewalt seitens des Partners betroffen ist.

Denken Sie daran, dass Sie niemals schuld sind an der Gewalt, die Ihnen widerfährt. Die Verantwortung liegt bei dem, der Gewalt ausübt.

Schweigen Sie nicht über die Gewalttätigkeit Ihres Partners. Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die es für Sie (und Ihre Kinder) gibt, um sich vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu schützen.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich über Ihre Rechte (und die Ihrer Kinder), finanzielle Unterstützungen und Wohnmöglichkeiten erkundigen. Nützen Sie das anonyme und kostenlose Informations- und Hilfsangebot der Interventions- und Beratungsstellen. Auch Frauenhäuser stehen Ihnen für eine erste telefonische Auskunft zur Verfügung.

Weitere allgemeine und juristische Informationen finden sich auf der Homepage des Bundeskanzleramts, Sektion Frauen und Integration, unter dem Kapitel "Gewalt gegen Frauen".

Weitere Tipps und Telefonnummern finden sich im Kapitel "Spezielle Beratungsstellen für Frauen".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt