Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Verhalten bei Unfällen im Tunnel bzw. bei Tunnelbrand

Panne oder Unfall

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug am Abstellstreifen, in einer Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen
  • Warnweste anlegen
  • Bei Pannen und Unfällen außerhalb der Pannenbucht das Fahrzeug mittels Pannendreieck absichern
  • Motor abstellen und Schlüssel stecken lassen
  • Notrufanlagen (Telefon, Taster "SOS", "Brand") verwenden – damit erfolgt eine automatische Ortung des Notrufes (kein Handy verwenden!)
  • Erste Hilfe leisten

Brand

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Fahrzeug brennt: Wenn möglich am Abstellstreifen, in der Pannenbucht oder am rechten Fahrbahnrand abstellen, sodass Einsatzkräfte nicht behindert werden
  • Motor abstellen, Schlüssel stecken lassen und Fahrzeug sofort verlassen
  • Wenn möglich den Brand in der Entstehungsphase mit Hilfe der im Tunnel verfügbaren Feuerlöscher und Schlauchhaspeln löschen
  • Erste Hilfe leisten
  • Notrufanlagen (Telefon, Taster "SOS", "Brand") verwenden – damit erfolgt eine automatische Ortung des Notrufes (kein Handy verwenden!)

ACHTUNG

Bei einem LKW-Unfall mit Gefahrensymbol sollten die Nummern der zugehörigen Warntafel umgehend der Feuerwehr bekannt gegeben werden:

LKW-Unfall: Gefahrennummer und Stoffnummer

Grafik-Quelle: Österreichischer Zivilschutzverband

  • Anderen helfen, um gemeinsam an einen sicheren Ort zu gelangen
  • Bei starker Rauchentwicklung sofort den Tunnel über Fluchtwege verlassen und den Anweisungen des Tunnelpersonals Folge leisten

Detaillierte Informationen zum Thema "Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres