Für ein und dasselbe Kind wird immer nur einmal Kinderzuschuss gewährt. Ob das Kind im eigenen Haushalt lebt oder nicht, ist dafür unerheblich (ausgenommen Stiefkinder und Enkelkinder). Wenn beide Eltern eine Pension bekommen, gebührt der Kinderzuschuss dem Elternteil, der ihn zuerst beantragt.