Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Zuschuss für behindertengerechte Wohnungsumbauten

Allgemeine Informationen

Die Umsetzung bestimmter notwendiger Gestaltungsmerkmale in den eigenen vier Wänden oder in Einrichtungen, die Besucherinnen/Besuchern offen stehen (Hotels, Freizeiteinrichtungen etc.), ist mit erhöhtem Finanzierungsaufwand verbunden. Der Staat bietet Unterstützung in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen an.

Es gibt verschiedene Formen von Unterstützungen, unter anderem:

  • Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
  • Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
  • Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
  • Geförderte Darlehen
  • Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Fristen

In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Bauordnungen und Förderungsmaßnahmen. Aus diesem Grund müssen Sie sich zeitgerecht, in der Regel vor Beginn einer Baumaßnahme, mit dem Amt der Landesregierung und den entsprechenden Behörden und Beratungsstellen in Verbindung setzen.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Bei allen Förderungen ist es wichtig, erst dann mit den Bauarbeiten zu beginnen, wenn das Förderungsansuchen positiv erledigt ist.

Nähere Informationen und Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen bietet, neben der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes und den Landesstellen des Sozialministeriumservice (→ SMS), auch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK).

Weiterführender Link

Altersgerechtes Wohnen (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

hinsichtlich des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung: §§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Auf den Seiten einiger Landesregierungen besteht die Möglichkeit, die Förderungsrichtlinien und auch die Antragsformulare herunterzuladen.

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz