Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Mindestdauer

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.

Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:

Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.

Hinweis

Es werden Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch von Institutionen angeboten, die dazu nicht befugt sind! Dazu zählen etwa die Unfallhilfe Austria (UHA) oder der Verein KIRT.

Es wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Besuch einen Kurses einer anderen Anbieterin/eines anderen Anbieters (als jene die oben als befugte Stellen genannt sind) davon zu überzeugen, dass die jeweilige Stelle tatsächlich dazu berechtigt ist. Andernfalls kann der Kurs nicht anerkannt werden und muss neuerlich besucht werden!

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie