Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Beratung für Verbrechensopfer

Alle von Straftaten betroffenen Personengruppen können sich an die folgenden Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten:

Opfernotruf: 0800 112 112

Das Beratungsangebot umfasst:

  • Beratung für Opfer von Straftaten unter einer kostenfreien Telefonnummer
  • Umfassende anonyme und vertrauliche Beratung
  • Erreichbarkeit werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr
  • Entlastung und Orientierungshilfe
  • Rasche Hilfe in Notsituationen
  • Information über passende Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der Opferhilfe in ganz Österreich
  • Auf Wunsch die Herstellung einer direkten Verbindung zur entsprechenden Beratungs- und Betreuungseinrichtung
  • Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Auswahl umsetzbarer Maßnahmen
  • Information und Beratung über Opferrechte
  • Information über Institutionen, die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anbieten

Der Opfernotruf (→ Weisser Ring) wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz (→ BMJ) eingerichtet und wird vom → Weissen Ring betrieben.

Sozialministeriumservice

Verbrechensopfer, Hinterbliebene und Trägerinnen/Träger der Bestattungskosten haben Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). Nähere Informationen zum Thema "Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ BMSGPK)" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at sowie auf den Seiten des Sozialministeriumservice. 

Rechtsanwaltskammer

Ein Verzeichnis aller österreichischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte findet sich auf der Seite des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (→ ÖRAK)

Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer

Prozessbegleitungseinrichtungen

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, juristische Prozessbegleitung die rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) hat bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren. 

Betroffene Opfer, insbesondere Kinder, sollen sich auch im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und unterstützt werden. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unterstützt beispielsweise bei der Beantragung einer abgesonderten Einvernahme im Strafverfahren. Außerdem informiert die Prozessbegleitung über die Abläufe bei Gericht. 

Weiterführende Links

Sozialministeriumservice (→ BMSGPK)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz