Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Unterstützungsmöglichkeiten bei Gewalt an älteren Menschen

Das Problem Gewalt an älteren Menschen kann nicht allein gelöst werden.

Hinweis

Informationen und Beratung bei allen Formen von Gewalt im Alter bietet das "Beratungstelefon" von → Pro Senectute Österreich an. Erreichbar ist diese Ansprechstelle unter der Telefonnummer +43 699 11 20 00 99.

Wenn Sie Gewalthandlungen an älteren Menschen beobachten, suchen Sie das Gespräch mit allen Betroffenen.

Wenn Sie befürchten, dass Sie selbst in eine Situation kommen könnten, in der Sie möglicherweise Gewalt anwenden, weil Sie sich überfordert fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch mobile Dienste oder suchen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle.

Wenn Sie selbst betroffen sind, wenden Sie sich an eine Person, der Sie vertrauen.

Bei Anzeichen von Gewalt in Institutionen, in denen alte Menschen behandelt, betreut und gepflegt werden, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • die Krankenhaus- bzw. Einrichtungsleitung,
  • den jeweiligen Träger,
  • das zuständige Amt der Landesregierung (Aufsichtsbehörde),
  • die Patientenanwaltschaft des betreffenden Bundeslandes oder
  • die jeweilige Länder ARGE der Alten- und Pflegeheime.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz