Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern der katholischen und der evangelischen Kirche

Bei Konfessionsverschiedenheit von Braut und Bräutigam gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und die/der andere katholisch ist.

Ist die Verlobte/der Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.

Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partnerinnen/Partner handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.

Tipp

Es ist sehr zu empfehlen, dass die Brautleute früh genug einen Termin für ein gemeinsames Vorbereitungsgespräch mit beiden Pfarrern (bzw. evangelischen Pfarrerin) vereinbaren.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion