Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Kindergartenanmeldung

Allgemeine Informationen

Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe (Krabbelstube), im Kindergarten und im Kinderhort nachdenken. Die Kinderkrippe, der Kindergarten und der Kinderhort ermöglichen es den Kindern, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein, und Berufstätigen oder Studierenden, ihrer Tätigkeit in dem Wissen nachzugehen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt.

Die Kinderkrippe kommt für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Betracht. Ab drei Jahren können Kinder den Kindergarten besuchen. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht betreut.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Kinderbetreuung.

Fristen

Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten anzumelden. Die Anmeldung in einem Kinderhort ist erst dann erforderlich, wenn Sie bereits wissen, in welche Schule Ihr Kind gehen wird.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann – je nach Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung – formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen. Wenn ein Anmeldeformular erforderlich ist, erhalten Sie dieses bei der zuständigen Stelle bzw. am Ende dieser Seite.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes notwendig sind, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Anmeldung zu einem Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Kinderhortplatz ist kostenlos.

Haben Sie einen solchen Platz für Ihr Kind bekommen, müssen Sie in der Regel einen monatlichen Elternbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde eingeführt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos sein soll (sogenannter Gratiskindergarten).

Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Formen der Kinderbetreuung".

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion