Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Reisepass dringend benötigt 

Hinweis

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Es gibt drei Möglichkeiten, um schneller zu seinem Reisepass zu gelangen:

  • Expresspass: Der Expresspass ist ein normaler Reisepass, der bei der Produktion und der Zustellung (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen) bevorzugt behandelt wird.
  • Ein-Tages-Expresspass: Der Ein-Tages-Expresspass ist ein normaler Reisepass, der am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
    Ausführliche Informationen zu den Kosten für einen Expresspass bzw. einen Ein-Tages-Expresspass für Personen ab 12 Jahren sowie für Kinder bis 12 Jahre finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
  • Notpass: Für besonders dringende Fälle wird der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt (enthält keinen Chip). Ausführliche Informationen zum Thema "Notpass" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung weitere Voraussetzungen (z.B. USA, Türkei, Indonesien). Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 4a, 17 Abs.Passgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres