Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

ID Austria Registrierung durch Online-Umstieg von einer behördlich registrierten ID Austria mit Basisfunktion

Tipp

Auf einen Blick: Wenn Sie…

  • eine behördlich registrierte ID Austria mit Basisfunktion nutzen 
  • einen geeigneten Authentifizierungsfaktor besitzen (SMS-TAN wird nicht unterstützt)
  • die Ausweisnummer Ihres gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweises griffbereit haben

…können Sie mit dieser Anleitung online auf ID Austria mit Vollfunktion umsteigen.
Es ist kein Behördengang nötig.

Hinweis

Ob Ihre ID Austria mit Basisfunktion behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen. Dieselbe Info sehen Sie auch in der App „Digitales Amt“, indem Sie im Tab „Profil“ den Menüpunkt „Signaturzertifikatsdaten einsehen” öffnen.

Wenn Ihre ID Austria mit Basisfunktion nicht behördlich registriert wurde, folgen Sie bitte der Anleitung ID Austria Registrierung mit ID Austria (Basisfunktion).

Voraussetzungen

Um die ID Austria zu erhalten und nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Allgemeine (behördliche) Voraussetzungen:

Anmeldung mit SMS-TAN wird nicht mehr unterstützt. 

So kommen Sie zu Ihrer ID Austria

Fall 1: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“
Fall 2: Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria im Web

Weitere Informationen auf oesterreich.gv.at

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt