Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Besonderheiten im C-Blatt

Durch die vorgesehene Ordnung der Eintragungen (siehe auch "Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt") – insbesondere im Fall der Eintragung in einem besseren Rang – entspricht die Reihenfolge der Eintragungen grundsätzlich ihrem Rang.

Rangordnung

Die Rangordnung einer Eintragung im Grundbuch richtet sich nach dem Zeitpunkt, in dem die Eingabe beim Grundbuchsgericht (→ BMJ) eingelangt ist (Rang- oder Prioritätsprinzip). Es gilt der alte Grundsatz: "Früher an Zeit, stärker an Recht".

Das Grundbuchsgericht (→ BMJ) versieht einlangende Grundbuchseintragungen mit einem Einlaufstempel, der Datum und Uhrzeit enthält. Diese Eingaben werden im Tagebuch (Verzeichnis der eingelangten Eingaben) eingetragen und mit der Tagebuchzahl (TZ) versehen.

Diese Tagebuchzahl ist in der Aufschrift der entsprechenden Grundbuchseinlage ersichtlich (Plombe).

Vorrangseinräumung

Eine Ausnahme besteht im Fall der Vorrangseinräumung: Durch Einverleibung oder Vormerkung kann die Rangordnung der auf einer Liegenschaft verbücherten Rechte (mit Zustimmung aller Beteiligten) geändert werden.

Beispiel

Beispiel: Vorrangseinraeumung

Eine Umordnung der Eintragungen im Sinn der Rangordnung ist hier jedoch nicht vorgesehen. Deshalb wird die Vorrangseinräumung sowohl beim vortretenden Recht als auch beim rücktretenden Recht eingetragen.

Wird nach einer Vorrangseinräumung zwischen nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Rechten das zurücktretende Recht gelöscht, so geschieht dies durch eine Löschungseintragung im Hauptbuch unter Belassung der gelöschten Eintragung, da diese für die bestehenden Rangverhältnisse nach wie vor von Bedeutung ist.

Beispiel

Beispiel: Loeschung eines Pfandrechts

Die im C-Blatt eingetragenen Rechte können die ganze Liegenschaft oder bestimmte Miteigentumsanteile belasten.

Im letzteren Fall (bei Belastung bestimmter Miteigentumsanteile) wird die Beziehung zwischen der Eintragung im C-Blatt und dem B-Blatt durch die Anführung der Nummer dieser Anteile nach dem Hinweis "auf Anteil B- LNR" hergestellt.

Fehlt der Hinweis "auf Anteil B- LNR", dann bezieht sich das Recht auf alle Anteile.

Beispiel

Beispiel: Hinweis auf Anteil B-LNR

Eine weitergehende Bezugnahme (als mit dem Hinweis "auf Anteil B- LNR") auf das B-Blatt ist dann notwendig, wenn dort eine noch nicht gerechtfertigte Vormerkung eingetragen ist.

In diesem Fall wird im C-Blatt überdies ein Verweis auf die B- LNR samt Buchstaben, gegen die sich die Eintragung richtet, in den Text der Eintragung aufgenommen. Wird die Vormerkung gerechtfertigt, dann ist bei den gegen die vorgemerkte Eigentümerin/den vorgemerkten Eigentümer gerichteten Eintragungen dieser Zusatz zu löschen.

Das Gleiche geschieht auch bezüglich der gegen die einverleibte Eigentümerin/den einverleibten Eigentümer gerichteten Eintragungen, wenn die Vormerkung mangels Rechtfertigung gelöscht wird.

Beispiel

Beispiel: Löschung einer Vormerkung
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz