Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Niederösterreichische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. im Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der niederösterreichischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus Standesamtliche Leistung
Landesklinikum Amstetten
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Hainburg an der Donau
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Horn
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Klosterneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Korneuburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Universitätsklinikum Krems an der Donau
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Vereinbarung): 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Im Zuge der Geburtsbeurkundung wird automatisch das zuständige Finanzamt (Familienbeihilfe) und die Österreichische Gesundheitskasse über die Geburt informiert.
  • Bei unehelichen Kindern wird auch im Geburtsstandesamt die gemeinsame Obsorgeerklärung der Eltern für das Kind erstellt und automatisch an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Landesklinikum Lilienfeld
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Eltern erhalten im Krankenhaus zwei Merkblätter
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus eingescannt und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Melk
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mistelbach
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Mödling
  • Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus (Babypoint) vorhanden
  • Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys müssen mitgebracht werden
  • Folgende Unterlagen können direkt im Babypoint angefordert werden:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
  • Nähere Informationen zum Babypoint
Landesklinikum Neunkirchen
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landesklinikum Scheibbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Verheiratete Paare, bei denen kein zwingender Kontakt mit dem Standesamt erforderlich ist (z.B. weil keine Namensbestimmung erfolgt):
    • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
    • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
    • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Eltern können diese dann von dem Krankenhauspersonal abholen):
      • Geburtsurkunde
      • Staatsbürgerschaftsnachweis
      • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Thaya
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Abholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen durch das Krankenhauspersonal (Übergabe noch während des stationären Aufenthaltes):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Waidhofen an der Ybbs
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Erforderliche Unterlagen werden vom Krankenhaus kopiert und an das Standesamt weitergeleitet
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt: 
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Wiener Neustadt
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Möglichkeit zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus
  • Krankenhaus leitet die Unterlagen an das Standesamt weiter
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
Landesklinikum Zwettl
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion