Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Steiermärkische Krankenhäuser mit speziellen Baby-Urkundenservices bzw. Babypoint

Hinweis

Im Folgenden finden sich die Informationen bezüglich der speziellen Baby-Urkundenservices in Krankenhäusern, die die oesterreich-Redaktion im Sommer 2015 bzw. Sommer 2017 erhoben hat. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Liste der steirischen Krankenhäuser, die einen speziellen Baby-Urkundenservice anbieten.
Krankenhaus Standesamtliche Leistung
Landeskrankenhaus Deutschlandsberg
  • Eine Mitarbeiterin des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 12 und 12:45 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen zur Ausstellung der Urkunden des Babys entgegen.
  • Es können bei dieser Gelegenheit auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
  • Selbstabholung folgender vorbereiteter bzw. fertiggestellter Urkunden des Neugeborenen von dem Standesamt (nach telefonischer Verständigung):
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
    • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Feldbach
  • Ein Standesbeamter ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 7:45 und 8:45 Uhr anwesend und nimmt, in einer bereitgestellten Räumlichkeit, die erforderlichen Unterlagen für die Geburtsbeurkundung entgegen.
  • Es können bei dieser Gelegenheit Wünsche betreffend die Anerkennung der Vaterschaft sowie kindesnamensrechtliche Erklärungen bekannt gegeben werden.
  • LKH übermittelt Anzeige der Geburt dem Standesamt auf elektronischem Weg
  • Infomaterial (u.a. Kontaktdaten, erforderliche Unterlagen/Urkunden, Amtsstunde) wird bereitgestellt
  • Folgende fertiggestellte Urkunden können entweder vom Standesbeamten im LKH übergeben (innerhalb von 24 bis 48 Stunden), am Standesamt selbst abgeholt, oder per Post zugestellt werden:
    • Geburtsurkunde
    • Meldebestätigung
    • ggf. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Für Vereinbarungen über die gemeinsame Obsorge, Geburtsfälle mit Auslandsberührung etc. bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
Landeskrankenhaus - Universitätsklinikum Graz
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • "Baby-Mappe" bestehend aus Informationsblättern und auszufüllenden Formularen wird vom Krankenhauspersonal ausgeteilt
  • Erforderliche Unterlagen können von den Müttern in die "Baby-Mappe" eingeordnet werden, die dann von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Standesamtes abgeholt wird.
  • Eltern von ehelich geborenen Babys wird die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und die Meldebestätigung per Post zugeschickt.
  • Ist jedoch eine Unterschrift mit Gegenzeichnung des Standesbeamten erforderlich (z.B. bei der Niederschrift der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern, Erklärung der gemeinsamen Obsorge), bedarf es eines Behördenweges zum Standesamt.
  • Durch Terminvereinbarungen bei der Abholung können die Wartezeiten so kurz wie möglich gehalten werden.
  • Nähere Informationen zu Behördenwegen nach der Geburt im Landeskrankenhaus Graz
Landeskrankenhaus Judenburg
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Landeskrankenhaus Hochsteiermark – Standort Leoben
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus

  • Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Standesamtes ist von Montag bis Freitag (ausgenommen an Feiertagen) zwischen 10:15 und 11:15 Uhr anwesend und nimmt die erforderlichen Unterlagen
  • der Eltern zur Ausstellung der Urkunden entgegen.
  • Anlässlich der Geburtsbeurkundung können auch alle Wünsche betreffend Namensgebung und gemeinsame Obsorge bekannt gegeben werden.
  • Die Informationsblätter bezüglich der Obsorge werden den Kindeseltern seitens des Standesamtes Leoben persönlich ausgehändigt.

  • Es besteht die Möglichkeit, dass folgende Urkunden am nächsten Werktag im LKH oder im Rathaus abgeholt werden können:

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Meldebestätigung
    • Niederschrift bezüglich der Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern
    • Niederschrift zur kindesnamensrechtlichen Erklärung
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge
Landeskrankenhaus Rottenmann
  • Keine Außenstelle des Standesamtes im Krankenhaus
  • Die Mütter/Eltern erhalten vom Krankenhauspersonal ein Informationsblatt über die für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Dokumente.
  • Die Eltern erhalten im Rahmen eines Besuchs am Standesamt nach Vorlage ihrer vollständigen Dokumente folgende Urkunden für ihr neugeborenes Kind ausgehändigt:
    • Geburtsurkunde (im Bedarfsfall auch eine internationale Geburtsurkunde)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei österreichischen Staatsbürgern)
    • Meldebestätigung
  • Neben dem seitens des Vaters zu unterzeichnenden Vaterschaftsanerkenntnis bei unehelichen Kindern können vor Ort noch folgende Erklärungen abgegeben werden:
    • Kindesnamensrechtliche Erklärung (bei getrennter Namensführung der Eltern z.B. auf den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen aus beiden Familienamen der Eltern)
    • Erklärung der gemeinsamen Obsorge (bei unehelichen Kindern)
Klinik Diakonissen Schladming
  • Keine speziellen Baby-Urkundenservices bzw. kein Babypoint
Letzte Aktualisierung: 19. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion