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01.01.2024
Tag des Inkrafttretens der Verordnung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 folgende Verordnung beschlossen:
Unter Bedachtnahme auf § 38 Abs. 6 der Bauordnung 2014 wird der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe mit € 590,00 pro Laufmeter festgelegt.
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe setzt sich wie folgt zusammen:
Aufgrund dieser Kalkulation ergibt sich ein neuer Einheitssatz von € 590,00.
Mit Zustimmung der Stadtgemeinde Neunkirchen erbrachte Eigenleistungen der Bewilligungswerber zur Herstellung von Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung sind nach den Ansätzen bzw. Prozentschlüsseln auf die Aufschließungsabgabe anzurechnen.
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2024 in Kraft.
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