Weihnachtsaktion

Die Stadtgemeinde Neunkirchen zahlt nach einem im jeweiligen Jahr entsprechend gefassten Gemeinderatsbeschluss an Pensionisten, an Mindestsicherungsempfänger, an Empfänger der Arbeitslosenunterstützung, Bezieher von Notstandsbeihilfen, die alleinstehend oder Familienerhalter sind, eine Weihnachtsspende in Form einer einmaligen Zuwendung vor den Weihnachtsfeiertagen aus.

Für diese Aktion kommen nur jene Personen in Frage, die außer ihrer Pension oder der Arbeitslosenunterstützung über kein anderes Einkommen verfügen (Einkommensnachweis erforderlich).

Termine für Anmeldung und Auszahlung der die aktuell beschlossene Unterstützung in der Bürgerservicestelle/Soziales und Post (Rathaus, Eingang Hauptplatz, unter dem Balkon) finden Sie unter Amtliche Termine.

Zuständig

Zuständigkeiten