Wasseranschlussgebühr
Die Berechnung erfolgt über die Abteilung Bauwesen/Raumordnung/Entwicklung, die Gebühr wird einmalig verrechnet.
Wasserbezugsgebühr
Abrechnung nach Wasserverbrauch, Wasserablesung durch das städtische Wasserwerk, Berechnung durch die Abteilung Steuern/Abgaben/Exekutionen
Zu den errechneten Gebühren wird die MwSt. in der gesetzlichen Höhe (derzeit 10 %) hinzugerechnet.
Aktuelle Gebühr
Die aktuellen Gebühren finden Sie bei den Verordnungen.