Verkehrsmaßnahmen

Die Stadtpolizei ist für die nachfolgenden Verkehrmaßnahmen zuständig – neben den unter "Sicherheit und Verkehr" extra angeführten Punkte:

1. Verkehrsmaßnahmen auf Gemeindestraßen:

  • Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Erlassung von Halte- und Parkverboten
  • Bestimmung von Kurzparkzonen
  • Bewilligung der Ladetätigkeit
  • Bestimmung von Fußgängerzonen
  • Bestimmung von Wohnstraßen
  • Bewilligung von Ausnahmen von erlassenen Beschränkungen und Verboten
  • Bewilligung von Hinweistafeln

Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an den Polizeileiter-Stellvertreter

Alle übrigen Verboten und Beschränkungen fallen in die Zuständigkeit der: Bezirkshauptmannschaft. Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter-Stellvertreter.

2. Verkehrsmaßnahmen auf Landesstraßen

Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen - Fachgebiet Verkehr oder an den Polizeileiter-Stellvertreter. Die Zuständigkeit liegt allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.

3. Verkehrserhebungen

Zur Beurteilung von Verkehrssituationen werden im Vorfeld z.B. Geschwindigkeitserhebungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Dafür stehen zwei mobile Mess- und Zählgeräte, die mit Radar ausgerüstet sind, zur Verfügung.