Die Stadtpolizei ist für die nachfolgenden Verkehrmaßnahmen zuständig – neben den unter "Sicherheit und Verkehr" extra angeführten Punkte:
1. Verkehrsmaßnahmen auf Gemeindestraßen:
- Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Erlassung von Halte- und Parkverboten
- Bestimmung von Kurzparkzonen
- Bewilligung der Ladetätigkeit
- Bestimmung von Fußgängerzonen
- Bestimmung von Wohnstraßen
- Bewilligung von Ausnahmen von erlassenen Beschränkungen und Verboten
- Bewilligung von Hinweistafeln
Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an den Polizeileiter-Stellvertreter
Alle übrigen Verboten und Beschränkungen fallen in die Zuständigkeit der: Bezirkshauptmannschaft. Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter-Stellvertreter.
2. Verkehrsmaßnahmen auf Landesstraßen
Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen - Fachgebiet Verkehr oder an den Polizeileiter-Stellvertreter. Die Zuständigkeit liegt allerdings bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen.
3. Verkehrserhebungen
Zur Beurteilung von Verkehrssituationen werden im Vorfeld z.B. Geschwindigkeitserhebungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Dafür stehen zwei mobile Mess- und Zählgeräte, die mit Radar ausgerüstet sind, zur Verfügung.