Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung umfasst

  • Verhalten der Fußgänger im Straßenverkehr (theoretisch und praktisch)
  • Schulung zur Erlangung des "Fahrradführerscheines" (Radfahrausweis)
  • Durchführung spezieller Verkehrserziehungsmaßnahmen (Schutzweg, Autobus usw.)

Personengruppen

  • Allgemeine Verkehrserziehung: 1. bis 4. Volksschulklasse
  • "Fahrradführerschein": Kinder kurz vor und nach dem Vollenden des 10. Lebensjahres
  • Spezielle Verkehrserziehungsmaßnahmen: Jeweils betroffene Altersgruppe von Kindern

Fahrradführerschein (Radfahrausweis)

  • Für Kinder ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Theoretische Prüfung in der Schule; praktische Prüfung im Verkehrsgarten
  • Ausstellung des Ausweises frühestens am 10. Geburtstag

Zuständig

 
Kontaktdaten von Abteilungsinspektor Werner Müller
Abteilungsinspektor Werner Müller
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 500
Fax: +43 2635 601 219
stadtpolizei@neunkirchen.gv.at
werner.mueller@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Stadtpolizei

 

 
Kontaktdaten von Abteilungsinspektor Jörg Schlosstein
Abteilungsinspektor Jörg Schlosstein
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 500
Fax: +43 2635 601 219
stadtpolizei@neunkirchen.gv.at
joerg.schlosstein@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Stadtpolizei