Sie können eine Strafregisterbescheinidgung (früher auch: Leumunds- oder Führungszeugnis genannt) bei der Stadtpolizei Neunkirchen beantragen. Eine aufrechte polizeiliche Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich. Die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss persönlich erfolgen.
Kosten
Pauschalierung für Strafregisterbescheinigungen (§ 14 TP 26 GebG)
Die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen sollen zukünftig zu Pauschalgebühren zusammengefasst werden, die bei Antragstellung zu entrichten sind:
- Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung € 26,--
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“€ 29,--
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ € 29,--
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen € 29,--
- Antrag um Auskunft über das Ende der Tilgungsfrist € 33,--
NEU! Selbständiges Erstellen einer Strafregisterbescheinigung über ID Austria: Bei Beantragung unter Inanspruchnahme der E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um 8 Euro.
Erfolgt die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung durch eine Behörde eines Landes oder einer Gemeinde, steht dieser Gebietskörperschaft je ausgestellter Strafregisterbescheinigung ein Pauschalbetrag von € 2,10 zu.
Stand 01.01.2026