Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (bekannt auch als Leumundszeugnis) kann im Wachzimmer der Stadtpolizei beantragt werden.

Der Antrag ist vom Bescheinigungswerber unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu stellen. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab dem Ausstellungstag.

Kosten

Pauschalierung für Strafregisterbescheinigungen (§ 14 TP 26 GebG)

Die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben im Zusammenhang mit der Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen sollen zukünftig zu Pauschalgebühren zusammengefasst werden, die bei Antragstellung zu entrichten sind:

  1. Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung € 26,--
  2. Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“€ 29,--
  3. Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ € 29,--
  4. Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen € 29,--
  5. Antrag um Auskunft über das Ende der Tilgungsfrist € 33,--

NEU! Selbständiges Erstellen einer Strafregisterbescheinigung über ID Austria: Bei Beantragung unter Inanspruchnahme der E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um 8 Euro.

Erfolgt die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung durch eine Behörde eines Landes oder einer Gemeinde, steht dieser Gebietskörperschaft je ausgestellter Strafregisterbescheinigung ein Pauschalbetrag von € 2,10 zu.

Stand 01.01.2026