Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (bekannt auch als Leumundszeugnis) kann im Wachzimmer der Stadtpolizei beantragt werden.

Der Antrag ist vom Bescheinigungswerber unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu stellen. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ab dem Ausstellungstag.

Kosten

  • Bei der Antragstellung 30,70 Euro, davon 28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe.

    Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeber/in, Behörde, Firma) dienen soll, entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit nur 16,40 Euro.

  • "Ehrenamtliche Sanitäter", die zu ihrer Aufnahme eine Strafregisterbescheinigung benötigen, müssen weder die Eingabegebühr noch die Zeugnisgebühr entrichten. Eine Befreiung von der Verwaltungsabgabe ist nicht möglich.