Spielplatz-Ausgleichsabgabe

23.09.2015

 

VERORDNUNG ÜBER DIE
SPIELPLATZ-AUSGLEICHSABGABE

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 22.6.2015 folgende Verordnung beschlossen:

 

§ 1

Gemäß den Bestimmungen des § 42 Pkt. 1, 2, 3, 4 der NÖ Bauordnung 2014, ist in den dort angeführten Fällen eine Spielplatz-Ausgleichsabgabe einzuheben.

 

 § 2

 Die Höhe der Spielplatz-Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme der durchschnittlichen  Grundbeschaffungskosten im Wohnbauland, gem. § 42 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 2014 mit

 

€ 100,00 (in Worten: Euro einhundert)

pro m² Spielplatzfläche festgelegt.

 

§ 3

 Diese Verordnung tritt mit dem, gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, mit Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, das ist der 14.07.2015 in Kraft.