Richtlinie über die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses für Studierende der Stadtgemeinde Neunkirchen

Der Gemeinderat der Stadt Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 beschlossen, die Richtlinie für die Gewährung des Fahrtkostenzuschusses für Studierende der Stadtgemeinde Neunkirchen neu festzulegen.

1. Der Zuschuss wird in Form einer Subvention gewährt und kann nur über schriftlichen Antrag (erhältlich bei der Stadtgemeinde Neunkirchen, Abteilung Bürgerservice) für jeweils ein Semester erfolgen.

2. Der Fahrkostenzuschuss wird Neunkirchner Studierenden an Österreichischen Hochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen (als ordentlicher Studierender eingetragen) gewährt.

3. Einen Antrag auf Gewährung des Fahrtkostenzuschusses für Studierende kann einbringen, wer mindestens 12 Monate in Neunkirchen gemeldet (Hauptwohnsitz) war und über einen aufrechten Bezug der Familienbeihilfe verfügt.

4. Die Subventionshöhe beträgt maximal € 25,00 pro Semester und wird nur bis zur tatsächlichen Höhe des Kaufpreises der vorgelegten Fahrscheine gewährt.

5. Der Antragsteller hat die Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischer Hochschule als ordentlicher Studierender, einen Leistungsnachweis über 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkte oder eine positive Benotung einer Studienabschlussarbeit (z.B. Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation) und den oder die Fahrausweise vorzulegen. Ebenfalls nachzuweisen ist der aufrechte Bezug der Familienbeihilfe.

6. Die Anträge können jeweils im Bürgerservice / Sozialwesen während der Parteienverkehrszeiten eingegeben werden. Für das Wintersemester jeweils von Oktober bis Februar, für das Sommersemester von April bis Juni. Die Auszahlung erfolgt, nach Antragsprüfung, im selben Zeitraum.

7. Die Aktion soll jeweils zeitnah in der Gemeindezeitung veröffentlicht werden.

8. Die erforderlichen Mittel werden unter der Haushaltsstelle 1/2820-7680 „Fahrtkostenzuschuss für Studenten“ bereitgestellt.

9. Diese Richtlinie tritt mit 01.04.2022 in Kraft.

Fachbereich Bürgerservice

Formulare