Nikolausspende

Bei Beschlussfassung im Gemeinderat im jeweiligen Jahr wird nach vorgegebenen Richtlinien eine Nikolausspende für Familien mit Kindern bis zum Volksschulalter gewährt. 

Eine der Grundvoraussetzungen ist der Erhalt der aktiven Sozialhilfe. Die Bearbeitung dazu erfolgt im Bürgerservice/Bereich Sozialwesen.

Zuständig

Zuständigkeiten