Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind.
Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Arbeitslöhne gewährt worden sind. Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten.
Zwecks Bezahlung der Kommunalsteuer verweisen wir auf das Konto der Sparkasse Neunkirchen (IBAN AT032024100000000042, BIC SPNGAT21XXX) oder während des Parteienverkehrs an die Kassa Neunkirchen im Rathaus, Bürgerservice.
Die Frist zur Übermittlung der Kommunalsteuer-Jahreserklärung ist der 15. März des Folgejahres. Das Formluar zur Jahreserklärung ist online im FinanzOnline Portal oder in der Abteilung Steuern, Abgaben, Exekution erhältlich.
Sollten während des Jahres ein Betrieb geschlossen werden, so ist auch eine Kommunalsteuererklärung abzugegeben.