Kindergarteneinschreibung

Verpflichtendes Kindergartenjahr

Laut der 2. Novelle zum NÖ Kindergartengesetz 2006 und zum NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 vom 2. Juli 2009 besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, die Pflicht, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten zu besuchen.

Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem ersten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien. Die Kinder müssen den Kindergarten an mindestens 4 Tagen pro Woche, nach Möglichkeit im Rahmen der Bildungszeit, besuchen. Während dieser Zeit ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes insbesondere bei

  • Erkrankung des Kindes oder der Eltern
  • außergewöhlichen Ereignissen
  • urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal 5 Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit)

Die Eltern haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung des Kindes umgehend zu benachrichtigen.

Aufnahme in den Kindergarten

Eine Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten 2,5 Lebensjahr möglich und erfolgt durch den Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung nach Möglichkeit der vorhandenen Plätze.

Dazu werden die Eltern der Kinder, die bis zu Beginn des kommenden Kindergartenjahres bzw. im Verlauf dieses Kindergartenjahres das 2,5 Lebensjahr erreichen, bis Mitte Dezember des laufendes Jahres angeschrieben, mit dem Ersuchen, das beiliegende Anmeldeformular ausgefüllt an die Abteilung Bildung & Familien, Augasse 7, 2620  Neunkirchen, zu übermitteln.

Kindergartenbesuch

Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag bisFreitag von 7.00 bis 13.00 Uhr kostenlos.
Für den Ankauf von Utensilien die für die Bastelarbeiten mit den Kindern benötigt werden, wird derzeit ein Materialkostenbeitrag von € 19,-- monatlich eingehoben (Stand 2024).

Weiters besteht das Angebot ein warmes Mittagessen einzunehmen. Dieses wird von der Küche des Landesklinikums Neunkirchen geliefert, ist nach ernährungstechnischen Grundlagen zusammengestellt und umfasst Suppe, Hauptspeise und Nachspeise. Pro Menü wird dafür  ein Betrag von € 4,70 verrechnet (Stand 2024).

Nachmittagsbetreuung

Für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Bildungszeit von Montag bis Freitag zwischen 13.00 und 17.00 Uhr wird von den Eltern (Erziehungsberechtigten) durch den Kindergartenerhalter ein monatlicher Kostenbeitrag für die Nachmittagsbetreuung eingehoben.

Dieser ist folgendermaßen gestaffelt (Stand 1.1.2017)
bis 20 Stunden monatlich                € 50,--
bis 40 Stunden monatlich                € 70,--
bis 60 Stunden monatlich                € 90,--
über 60 Stunden monatlich             € 100,--

In Härtefällen kann eine Herabsetzung des Betreuungsbeitrags schriftlich im Fachbereich Kindergartenwesen beantragt werden.

Etwaige Formulare finden Sie hier.