An- und Abmeldung von Hunden
Jeder Hund ist unverzüglich bei der Stadtgemeinde anzumelden. Die An- und Abmeldung eines Hundes kann direkt im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 9 erfolgen. (Stand 1.1.2024)
- Die Hundeabgabe für jeden Nutzhund beträgt jährlich € 6,54 pro Hund
- Die Hundeabgabe beträgt jährlich € 36,00 pro Hund
- Die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und
auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz beträgt jährlich € 150,00 pro Hund
Kostenbeitrag für die Hundemarke bei der Erstanmeldung bzw. Verlust € 1,00 pro Hund
Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotenzial stets vermutet:
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu.
Bei Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes, ist die Hundemarke im Rathaus abzugeben und die schriftliche Abmeldung durchzuführen. Ohne schriftliche Abmeldung besteht die Abgabepflicht weiter.
Wir ersuchen bei den Formularen die erforderlichen Beilagen zu berücksichtigen und zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung bitten wir, diese in ausreichender Auflösung zu übermitteln, dass sie lesbar sind und ausgedruckt werden können (z.B. pdf, bitte keine Handyfotos).
Maulkorb- und Leinenpflicht
Es besteht im Stadtgebiet Neunkirchen entweder Leinen- oder Maulkorbpflicht. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz, LGB1. 4001- in der derzeit geltenden Fassung, sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.