Hundeabgabeverordung

01.01.2024

Datum des Inkrafttretens der Verordnung 

Verordnung über die Einhebung einer Hundeabgabe im Stadtgebiet Neunkirchen.

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen beschließt aufgrund der Bestimmungen des NÖ. Hundeabgabegesetzes 1979, LGBL. 3702 in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben: 

  • Die Hundeabgabe für jeden Nutzhund beträgt jährlich                                            €        6,54 pro Hund
  • Die Hundeabgabe für alle übrigen Hunde beträgt jährlich                                       €      36,00 pro Hund
  • Die Hundeabgabe für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und 
  • auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz beträgt jährlich              €    150,00 pro Hund

In der Hundeabgabe ist das Entgelt für die Hundeabgabemarke nicht enthalten und daher separat zu entrichten. 

Die Hundeabgabe ist jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten. 

Diese Verordnung tritt mit Wirkung ab 1. Jänner 2024 in Kraft.