Hausbesitzabgaben

Zuständig

Vorschreibung der anfallenden vierteljährlichen Gebühren und Abgaben (Fälligkeit jeweils 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres) für alle zum Stadtgebiet von Neunkirchen gehörigen Liegenschaften. Die Abteilung Steuern/Abgaben/Exektionen nimmt Vorschreibung, Verbuchung der Zahlungseingänge, und Vormerkung von Bankeinzügen vor. Zu den Hausbesitzabgaben zählen folgende Steuern und Gebühren:

Die Gebührenvorschreibung kann auch elektronisch zugestellt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechende Informationsseite.