Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.

Die Gebührenvorschreibung kann auch elektronisch zugestellt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechende Informationsseite.

Zuständig

 
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Silke Thaller
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