Stand: Juli 2017
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung/Vornamensgebung/Beurkundung/Ausstellung der Geburtsurkunde Ihres Kindes binnen einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neunkirchen erfolgen soll, damit Sie die Anmeldefrist für das Kinderbetreuungsgeld einhalten können! (Die benötigte Anzeige der Geburt kommt in der Regel automatisch am nächsten Werktag direkt vom Krankenhaus zum Standesamt!)
Nach Vornamensgebung, ev. Familiennamensbestimmung, ev. Vaterschaftsanerkennung, ev. Obsorgeerklärung und Beurkundung der Geburt stellen wir für Sie Geburtsurkunde, Geburtsbestätigung für Wochenhilfe, Meldezettel und Staatsbürgerschaftsnachweis aus.
Dokumente
Einige Ihrer Dokumente wurden vielleicht schon im seit 1. November 2014 geschaffenen ZPR (Zentrales Personenstandsregister) erfasst. Können Sie aber bitte dennoch folgende Dokumente (Achtung: Keine Kopien!) mitbringen oder im Krankenhaus abgeben:
Eheliches Kind
- Heiratsurkunde der Kindeseltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Kindeseltern
- Geburtsurkunden der Kindeseltern
- Nachweise akademischer Grade bzw. Standesbezeichnungen
- Meldezettel der Kindeseltern (soweit vorhanden)
Uneheliches Kind
- Geburtsurkunde der Kindesmutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Kindesmutter
- Nachweise akademischer Grade bzw. Standesbezeichnungen
- Meldezettel der Kindesmutter (soweit vorhanden)
Vaterschaft: Bei der Beurkundung des nichtehelichen Kindes kann beim Standesamt Neunkirchen die Vaterschaft anerkannt werden. Weiters kann eine Familiennamenserklärung und eine Obsorgebestimmung abgegeben werden.
Dazu ist es notwendig, dass die Eltern gemeinsam vorsprechen und der Vater zusätzlich folgende Dokumente beim Standesamt vorlegt:
- Geburtsurkunde,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Nachweise akademischer Grade bzw. Standesbezeichnungen, Meldezettel (soweit vorhanden),
- amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein).
Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist sind zusätzlich noch die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil/Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftsvermerk bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten beizubringen.
Achtung!
Alle im Ausland angefertigten Urkunden haben die notwendigen Beglaubigungen bzw. Apostillen zu enthalten und sind von einem (in Österreich) gerichtlich beeideten Dolmetscher zu übersetzen.
Eltern, welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, haben zusätzlich den Reisepass vorzulegen.