Fund- und Verlustwesen

Verlustwesen

Gegenstände des Verlustes sind z.B.

  • Bankomatkarte (oder ähnliches)
  • Fahrzeugpapiere
  • Führerschein
  • Handy
  • Kennzeichentafel
  • Schülerfreifahrtschein
  • Zeugnis

Verlustanzeigen können zu den Dienstzeiten der Stadtpolizei im Wachzimmer erstattet werden. An Samstag, Sonn- und Feiertagen ist die Dienststelle geschlossen.

Kosten

  • Ob für eine Verlustanzeige Kosten anfallen (z.B. für die Ausstellung einer Bestätigung), richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Fundwesen

Die Abgabe von Fundgegenständen durch den Finder ist beim Stadtwachekörper/Stadtpolizei möglich.

Die Abholung eines Fundgegenstandes durch den Verlustträger ist zu den Parteienverkehrszeiten möglich:

Eine Abholung innerhalb der Amtsstunden kann telefonisch vereinbart werden.

Finderlohn

  • 10 % des Wertes des Fundgegenstandes.
  • 5 % des Wertes des Gegenstandes bei vergessenen Sachen (Gegenstände, die nicht gewahrsamsfrei sind. Das sind Gegenstände, die z.B. in einem Lokal, im Hallenbad vergessen wurden).

Ausfolgung an den Finder bei Nichtabholung (zu den Amtsstunden): Nach 1 Jahr (Fundgegenstand geht in das Eigentum des Finders über).