Fahrtkostenzuschuss für Taxifahrten in Neunkirchen

Fahrtkostenzuschuss für Taxifahrten in Neunkirchen – Nutzungsbedingungen

Der Gemeinderat hat am 26. Juni 2023 einen Fahrtkostenzuschuss für Taxifahrten für Neunkirchnerinnen und Neunkirchner mit geringem Einkommen beschlossen. Diese Aktion wurde per Beschlussam 4. Dezember 2023 verlängert.

DAUER: Die Aktion gilt aktuell bis 31. Dezember 2024.

GEGENSTAND: Mit der Aktion sollen Taxifahrten für alltägliche Wege wie Einkaufen, Arztbesuche oder Behördenwege unterstützt werden. Zielgruppe sind Personen, die sich auf ihrer sozialen Situation kein Auto leisten können und aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr in der Lage sind, selbst zu fahren.

  • Es werden Fahrten innerhalb von Neunkirchen sowie den Katastralgemeinden Mollram und Peisching gefördert.
  • Die Gutscheine können bei einem teilnehmenden Taxiunternehmen mit Firmensitz in der Stadtgemeinde Neunkirchen vorgenommen werden.

ART DER FÖRDERUNG: Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Gutscheinen für Taxifahrten gewährt. Diese Gutscheine können beim Bürgerservice im Rathaus erworben werden.

Gutscheine um € 3,50 für eine Fahrt innerhalb von Neunkirchen (bis 31.12.2024)

  • Bezugsberechtigt sind Personen, deren Einkommen unter der EU-Armutsgefährdungs-Schwelle lt. EU-SILC-Tabelle i.d.g.F. liegt.
  • Die notwendigen Unterlagen sind beim Bürgerservice im Rathaus vorzuweisen.
  • Es können maximal sechs Gutscheine pro Monat gekauft werden.

Zuständig