FSME Impfung 2024 (Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen)

Aushängezeitraum: 24.01.2024 - 30.06.2024

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT NEUNKIRCHEN
Fachgebiet Gesundheitswesen
2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17
Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, 2620

Kennzeichen NKA5-I-079/020, 22. Jänner 2024

Betrifft: FSME Impfung 2024

Bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheitswesen, werden ab sofort, solange der Vorrat reicht, Zeckenschutzimpfungen durchgeführt.

Um telefonische Anmeldung unter 02635/9025 DW 35576 wird ersucht.

Die Kosten einer Teilimpfung betragen € 30,93 (für Kinder oder Erwachsene).

Der Impfstoff ist an der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Gesundheitswesen, vorrätig. Die Impfbestätigung zur Einreichung bei den Krankenkassen wird anlässlich der Impfung ausgefolgt.

Der Impfpass soll zur Dokumentation der Impfung mitgebracht werden.

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Teilimpfungen. Nach der ersten Teilimpfung hat die zweite etwa ein Monat und die dritte innerhalb von fünf bis zehn Monaten nach der vorangegangenen Impfung zu erfolgen.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach drei Jahren erforderlich.

Alle weiteren Auffrischungsimpfungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr im 3-Jahres-Intervall. 

Es wird ersucht, Vorstehendes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.

Für die Bezirkshauptfrau
Dr. H e c h e r - K o r i n e k
Amtsärztin

FSME Impfung 2024 (Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen) (151 KB) - .PDF

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