Welche Dokumente vorzulegen sind, hängt auch davon ab, ob und wie Ihre Personenstandsdaten im neuen ZPR/ZSR (Zentrales Personenstandsregister/Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) eingetragen sind.
Grundsätzliche werden folgende Dokumente erforderliche sein:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung, um im Gespräch abklären zu können welche Urkunden benötigt werden.