Eheschließung (Ermittlung der Ehefähigkeit)

Welche Dokumente vorzulegen sind, hängt auch davon ab, ob und wie Ihre Personenstandsdaten im neuen ZPR/ZSR (Zentrales Personenstandsregister/Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) eingetragen sind.

Grundsätzliche werden folgende Dokumente erforderliche sein:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung, um im Gespräch abklären zu können welche Urkunden benötigt werden.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Martin Hofer
Martin Hofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 21500 11
Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at

 

Birgit Prinz
Kontaktdaten von Birgit Prinz
Birgit Prinz
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 21500 10
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Klaus Samwald
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
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Fax: +43 2635 21500 14
office@standesamt-neunkirchen.at
2. Stock