Biotonne

Gefäße

Tonnen: 120 l und 240 l

Kompostierbare Maissäcke (Einstecksäcke für Mülltonnen)

  • 10 l Säcke = 1 Rolle mit 26 Stk. um € 4,30
  • 120 l Säcke = 1 Rolle mit 10 Stk. um € 6,10
  • 240 l Säcke = 1 Rolle mit 10 Stk. um € 10,50

Was gehört in die Bio-Tonne?

Grundsätzlich gehören in die BIO-TONNE kompostierbare Abfälle aus Küche und Haushalt, wie

  • Speisereste
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Schalen von Bananen und Zitrusfrüchten
  • ungenießbare bzw. abgelaufene Lebensmittel (ohne Verpackung)
  • verschmutztes Papier (Küchenrolle, Servietten, etc.)
  • Kaffee- und Teesud samt Filter und Papierbeutel
  • Eierschalen, Federn, Haare
  • Kleintiermist von Pflanzenfressern
  • Holzasche
  • aus Garten und Grünflächen
  • Grasschnitt
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub, Reisig, Stängel
  • Blumen, Pflanzen, Pflanzenreste
  • Gestecke
  • Fallobst

Keinesfalls in die BIO-TONNE gehören: Kunststoffe, Metalle, Erde und Steine, Kehricht und Staubsaugerbeutel, Katzenstreu, Wegwerfwindeln und Hygieneartikel, Asche von Koks, Stein- und Braunkohle, Problemstoffe, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Batterien, Öle und Fette (zur Speisefettsammlung)

Abmeldung von der Biotonne

Abmeldung von der Biotonne - Eigenkompostierung: Falls ein Liegenschaftseigentümer bereits über einen ordnungsgemäß getrennten Komposthaufen verfügt, besteht nach dem NÖ. Abfallwirtschaftsgesetz die Möglichkeit sich von der Biomüllabfuhr mittels Formular oder per Mail an biotonne@neunkirchen.gv.at abzumelden. Die Stadtgemeinde Neunkirchen muss dann die ordnungsgemäße Kompostierung überprüfen und danach einen entsprechenden Bescheid ausstellen. Falls keine Beanstandung erfolgt, wird die Biotonne abgeholt.

Im Zuge der Müllabfuhr werden danach laufend Kontrollen über die ordnungemäße Trennung des Mülls durchgeführt. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, d.h. sind in der Restmüll-Tonne biogene Abfälle enthalten, wird diese Mülltonne nicht entleert. Der Liegenschaftseigentümer muss nachträglich den Inhalt ordnungsgemäß sortieren oder der Inhalt wird auf seine Kosten gesondert entsorgt.

Der Komposthaufen darf keine Geruchsbelästigung darstellen oder gar Ungeziefer anlocken, muss auf Eigengrund stehen und sich in ausreichendem Abstand zu angrenzenden Liegenschaften befinden. Ein einfacher Misthaufen ist nicht ausreichend.

Informationen über die richtige Kompostierung finden Sie unter: www.umweltberatung.at