Bewilligung verkehrsfremder Tätigkeiten

Verkehrsfremde Tätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 82 Straßenverkehrsordnung sind z.B.:

  • Verteilung von Flugzetteln
  • Schanigärten
  • Aufstellung von Containern
  • Veranstaltungen auf Verkehrsflächen

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind sehr oft auch Verkehrsmaßnahmen erforderlich. Diese werden bei der Anmeldung der Veranstaltung besprochen und vom zuständigen Beamten verordnet oder, wenn sich die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde ergibt, beantragt.

Kosten (Stand 1.1.2024)

  • € 14,30 Gebühr für das Ansuchen
  • € 3,90 Gebühr je Beilage des Ansuchens
  • € 86,50 Verwaltungsabgabe für die Bewilligung

Die Kosten für Maßnahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen werden gesondert vorgeschrieben.

Zuständig dafür ist die Stadtpolizei