Bereitstellungsgebühr für Wasser

Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten.

Die Gebührenvorschreibung kann auch elektronisch zugestellt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechende Informationsseite.

Zuständig

DI Christian Humhal
Kontaktdaten von Dipl.-Ing. Christian Humhal, BSc
Abteilungsleiter
Dipl.-Ing. Christian Humhal, BSc
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 221
Fax: +43 2635 601 219
bauwesen@neunkirchen.gv.at
christian.humhal@neunkirchen.gv.at