Infos zur Unterführung Raglitzerstraße

Visualisierung der Bahnunterführung Raglitzerstraße

Visualisierung der Bahnunterführung Raglitzerstraße ©ÖBB_Schneider Consult ZT GbmH

Dieser Artikel wird laufend ergänzt, Stand 9.8.2024

Die Eisenbahnkreuzung mit der Raglitzerstraße wird in einem gemeinschaftlichen Projekt der ÖBB mit dem Land Niederösterreich und der Stadt Neunkirchen aufgelassen und durch eine Unterführung ersetzt. Die Hauptarbeiten laufen von 6. April 2024 bis Juni 2025.

Wir danken schon jetzt für Ihr Verständnis und Ihre Geduld währen der Bauphase und freuen uns schon auf die neue Unterführung und damit eine freie Fahrt ohne Stau!

Allgemeine Infos zum Bauprojekt

Sperre Eisenbahnkreuzung Raglitzerstraße

Die Eisenbahnkreuzung Raglitzerstraße ist bereits ab 18. März 2024 bis Juni 2025 für den gesamten Verkehr gesperrt. Bitte beachten Sie die örtliche Umleitung. Details finden Sie unten unter den FAQs.

Des Weiteren errichtet die ÖBB-Infrastruktur AG im Auftrag der Stadtgemeinde Neunkirchen eine Fuß- und Radwegunterführung als Ersatz für die Eisenbahnkreuzung mit der Flatzerstraße. Auch diese muss zur Durchführung der Arbeiten von 18. März bis Ende des Jahres 2024 für den Verkehr gesperrt werden.

Die ÖBB versuchen, die Unannehmlichkeiten für Sie als Anrainer:in so gering wie möglich zu halten. Während der Arbeiten kann es trotzdem, auch nachts und feiertags, zu Lärm- und Staubentwicklung kommen.

Informationen zu den Baumaßnahmen der ÖBB-Infrastruktur finden Sie auch unter infrastruktur.oebb.at. Fahrplanauskünfte: oebb.at | oebb.at/baustellen | 05-1717 | SCOTTY mobil

Sperre Kreuzungsplateau bis Ende 2024

Der Kreuzungsbereich des Bahnübergangs mit der Raglitzerstraße der Lagergasse, der Wenischgasse, der Pernerstorferstraße und der Steggasse kann ab 7. August 2024 bis Ende 2024 nicht mehr durchfahren werden. Der Baustellenbereich wird mit Betonleitwänden abgesperrt. Auch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen können den Baustellenbereich nicht queren.

FAQs zu den Umleitungen

Anbei finden Sie eine Zusammenfassung der am häufigsten gestellten Fragen (wird laufend ergänzt). Achtung! Es kann auch während der Bauphase zu Änderungen bzw. Adaptierungen kommen.


Welche Bahnübergänge sind gesperrt?

Die Bahnübergänge in der Raglitzerstraße und in der Flatzerstraße sind ab 18. März 2024 gesperrt. Dies gilt für ALLE – motorisierter Verkehr, Radfahrer und Fußgänger. Die Umleitungen sind ausgeschildert.


Wo gilt das Fahrverbot?

Zwischen Raglitzerstraße, Südbahn und Blätterstraße ist eine „Fahrverbotszone“. 

Die Grenze bei der Südbahn stellt die Brücke bzw. Unterführung Blätterstraße dar.

Diagramm


Wer darf in die Fahrverbotszone fahren?


Anrainerverkehr, Linienbusse und Radfahrer sind vom Fahrverbot ausgenommen.

Anrainerverkehr bedeutet: Wenn sie in der Zone wohnen oder Ihr Ziel innerhalb der Zone liegt, dürfen Sie auch in die Zone fahren. Das betrifft z.B.

  • Die HAK/HAS und das Bundesgymnasium,
  • den Kindergarten Blätterstraße,
  • den Besuch/Lieferung bei/für Personen u.ä., die innerhalb der Zone wohnen
  • Zulieferverkehr für die Baustelle beim Kindergarten Nestroygasse

Wie kommen PendlerInnen zum Bahnhof und den Pendlerparkplätzen?

Die Zufahrt zum Bahnhof und zu den beiden Pendlerparkplätzen erfolgt über die Blätterstraße.  Die Umleitung von den umliegenden Orten erfolgt laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen über die Landesstraßen in Willendorf, Gerasdorf, Urschendorf und St. Egyden.

Die Zufahrt über die Schillergasse ist NICHT gestattet, da Sie zum Erreichen Ihres Ziels die „Fahrverbotszone“ durchfahren.

Landkarte

UMLEITUNG_grossraum12.3.2024.pdf herunterladen (3.72 MB)

Was betrifft die FußgängerInnen und RadfahrerInnen?

Die gesperrten Bahnübergänge in der Raglitzerstraße und in der Flatzerstraße können nicht genutzt werden.

Bitte gehen Sie KEINESFALLS über die Gleisanlage – das ist lebensgefährlich!


18.03.2024