Arbeiten auf und neben der Straße gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung sind z.B.: Grabungsarbeiten (Wasser, Kanal, Fernwärme, Gas, Strom usw.), Gerüstarbeiten (Fassade), Fahrbahnherstellung und Dacharbeiten
Wann ist eine Bewilligung erforderlich
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist hiefür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Behörde erforderlich. Die Bewilligung ist auf Antrag des Bauführers zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen.
Die Bewilligung wird unter Berücksichtigung der Art und des Umfanges der Bauführung und der Verkehrsbedeutung der Straße zur Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs bedingt, befristet oder mit Auflagen (z.B. Absperrung mit rot-weiß gestreiften Schranken) erteilt.
Kosten (Stand 1.1.2020)
- € 14,30 Gebühr für das Ansuchen
- € 3,90 Gebühr je Beilage des Ansuchens
- € 19,90 (€ 23,20 ab 1.1.2025) für eine Bewilligung, die bis zu einer Woche befristet ist
- € 49,40 (€ 57,50 ab 1.1.2025) für jeden angefangenen Monat der Bewilligungsdauer für eine Bewilligung, die auf einen längeren Zeitraum befristet ist, höchstens jedoch € 294,-- (€ 342,-- ab 1.1.2025)
Zuständig dafür ist die Stadtpolizei