Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Nach dem Umzug – Checkliste

Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Erledigungen nach dem Umzug.
  Tätigkeit Erledigt
Wohnsitz An-, Ab-, Ummeldung des Wohnsitzes (dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes" oder einmonatige Frist bei Ummeldung - bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt), auch aller minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen  
Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort (wenn hierbei eine Änderung des Kfz-Kennzeichens erfolgt: Umregistrierung der Digitalen Vignette)  
Ab-/Anmeldung Ihres Hundes  
Mitteilung der Adressänderung Arbeit Arbeitgeberin/Arbeitgeber  
Arbeitsmarktservice (AMS)  
 Behörden und Ämter Finanzamt  
Kfz-Zulassungsbescheinigung
  • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen bleibt gleich: kein aktives Tun erforderlich
  • Dieselbe Behörde bleibt zuständig, Kennzeichen ändert sich (z.B. von "WN" auf "P"): Meldung bei der Zulassungsstelle erforderlich (Frist: eine Woche)
 
Sozialamt  
Studienbeihilfenbehörde  
Grundbuch  
Firmenbuch  
Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)  
Versicherung Krankenkasse  
Pensionsversicherungsanstalt  
Versicherungsunternehmen - melden Sie die Daten der neuen Wohnung rechtzeitig (spätestens bei der Ummeldung) Ihrer Haushaltsversicherung!  
Fahrzeugversicherung  
Geldinstitute     
Post Nachsendeauftrag  
ORF-Beitrag (ehemalige GIS) ORF-Beitrag Service GmbH   
Kindergarten/Schule/ Universität Kinderbetreuungseinrichtung/Schule/ Hort  
Universität/Fachhochschule  
Wehrdienst und Zivildienst Militärbehörde (nur bei Umzug ins Ausland)  
Zivildienststelle  
Verein z.B. Kundenkarten, Automobilclub, Sportverein, Bücherclub  
Fischereikarte  
Jagdkarte  
Vereinsregister  
Waffenbesitzkarte/Waffenpass    
Verkehrsbetriebe z.B. bei Besitz einer Jahreskarte  
Glaubensgemeinschaften z.B. Kirchenbeitragsstelle  
Vollmachten    
Grabnutzungsrechte Zuständige Stelle  
Ärztinnen/Ärzte    
Laufende Abonnements z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Theater  
Bibliotheken    
Sonstiges Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben  
Türschilder mit Ihrem Namen versehen  
Eventuell Parkerlaubnis beantragen  

Hinweis

Diese Checkliste versteht sich als Leitfaden für Ihren Umzug und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion