Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder

22.09.2015


 VERORDNUNG ÜBER DIE
STELLPLATZ-AUSGLEICHSABGABE FÜR FAHRRÄDER

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 22.06.2015 folgende Verordnung beschlossen:

  

§ 1

Gemäß den Bestimmungen des § 41 Pkt. 4 der NÖ Bauordnung 2014, ist in den dort angeführten Fällen eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Fahrräder einzuheben.

 

 § 2

 

Die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme der durchschnittlichen  Grundbeschaffungs- und Baukosten, gem. § 41 Abs. 5 der NÖ Bauordnung 2014 mit

 

€ 420,00 (in Worten: Euro vierhundertzwanzig)

pro Fahrradabstellplatz festgelegt.

 

  § 3

 

Diese Verordnung tritt mit dem, gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, mit Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag, das ist der 14.07.2015 in Kraft.