Wählerevidenz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss zehn Jahre lang gültig.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Michael Brunnhofer
Michael Brunnhofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 201
Fax: +43 2635 601 219
buergerservice@neunkirchen.gv.at
michael.brunnhofer@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Zugang unter Balkon