Wer in Österreich eine Unterkunft nimmt, aufgibt oder wechselt ist verpflichtet, sich bei der Meldebehörde an-, ab- oder umzumelden.
Meldebehörde ist das Gemeindeamt, wo sie beim Bürgerservice/Meldewesen ihrer Meldepflicht nachkommen können.
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, wird von der Meldebehörde nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens amtlich an- oder abgemeldet.
Verletzungen der Meldepflicht und der Verpflichtungen des Unterkunftgebers sind Verwaltungsübertretungen. Hierfür sieht das Meldegesetz Geldstrafen vor.
Das Zentrale Melderegister (ZMR)
wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung - Stichtag 15.5.2001- geschaffen. Seit 1.3.2002 ist das neue Meldegesetz in Kraft und genau zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Echtbetrieb des zentralen Melderegisters.
Es handelt sich um das größte Verwaltungsregister Österreichs, das allen Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung eine Hilfestellung bietet.