Welche Dokumente vorzulegen sind, hängt auch davon ab, ob und wie Ihre Personenstandsdaten im neuen ZPR/ZSR (Zentrales Personenstandsregister/Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) eingetragen sind.
Grundsätzliche werden folgende Dokumente erforderliche sein:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunden von Vorehen
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Bitte setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung, um im Gespräch abklären zu können welche Urkunden benötigt werden.