Gemäß der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) werden Bauvorhaben wie folgt eingeteilt:
Bewilligungspflichte Bauvorhaben § 14
diese erfordern ein Baubewilligungsverfahren
Anzeigepflichtige Vorhaben § 15
diese Vorhaben sind schriftlich der Baubehörde anzuzeigen
Meldepflichtige Vorhaben § 16
diese Vorhaben sind der Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung schriftlich zu melden
Bewilligungs-, anzeige – und meldefreie Vorhaben. § 17
Details sind dem Gesetzestext zu entnehmen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001079
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Baubereich/Raumordnung/Entwicklung gerne zur Verfügung.