Bei der Stadtgemeinde Neunkirchen gelangt der Dienstposten eines/einer Landschaftsgärtners /Landschaftsgärtnerin, Forstfacharbeiters/Forstfacharbeiterin mit 20 bzw. 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Dienstantritt: nach Vereinbarung
Die Anstellung richtete sich nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbediensteten Gesetz 1976, LGBl.2420 in der geltenden Fassung . Die Entlohnung erfolgt in der Grundentlohnungsgruppe 5 des Allgemeinen Schemas. Das Dienstverhältnis wird vorerst auf sechs Monate befristet, bei zufriedenstellender Dienstleistung ist eine Weiterbeschäftigung vorgesehen.
Anstellungserfordernisse:
- Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft
- Unbescholtenes Vorleben
- Bei männlichen Bewerbern Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes oder Zivildienstes
- Die zur Erfüllung der Dienstobliegenheiten notwendige geistige und körperliche Eignung
- Führerschein Gruppe B
Anforderungsprofil:
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Forstfachausbildung) oder Fachschulabschluss
- Berufserfahrung wünschenswert
- Pflanzenkenntnisse, vor allem im Bereich der Bäume
- Erfahrung in den Bereichen Baumschnitt und im Umgang mit Motorsägen
- Selbständiges Arbeiten und Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- Führerschein Gruppe C wünschenswert
Aufgabenbereich:
- Fällungsarbeiten vor allem im Stadtgebiet Neunkirchen
- Div. gärtnerische Tätigkeiten
- Baumpflege, Kronenreduktion, Lichtraumprofilschnitt, Kronensicherungen legen, Totholz entfernen, Jungbaumpflege, ….
- Bei Bedarf auch Einsatz in allen Bereichen des Wirtschaftshofes
Schriftliche Bewerbungen bis 31.10.2019 an die Stadtgemeinde Neunkirchen, Hauptplatz 1, 2620 Neunkirchen oder per E-Mail an personalwesen@neunkirchen.gv.at
Folgende Unterlagen sind in Kopie anzuschließen:
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über Ausbildung
- Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten
- Lebenslauf mit Lichtbild